Verein und Regionalmanagement
Zur Abwicklung und Koordinierung des LEADER-Förderprogramms ist in NRW eine Lokale Aktionsgruppe einzurichten, welche den Prozess über die gesamte Förderperiode rechtlich verantwortet (z. B. Verein).
Regionalmanagement
Das Regionalmanagement ist gleichzeitig die Geschäftsführung des Vereins und zusammen mit dem geschäftsführenden und erweiterten Vorstand für die Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie zuständig. Das Regionalmanagement ist mit 1,77 Personalstellen besetzt.
- Geschäftsführung des Vereins
- Koordinierung des LEADER-Prozesses
- Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie
- Projektberatung
- Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung
- Vernetzung von Verantwortlichen innerhalb der Region
- Vernetzung mit anderen LEADER-Regionen in NRW, Deutschland und Europa
- Marketing
- Pressearbeit
- Evaluierung
- Erstellung von Zwischen- und Abschlussberichten
- Interne Kommunikation und Abstimmung mit dem geschäftsführenden und dem erweiterten Vorstand
- Externe Kommunikation mit Behörden, Projektträgern, Bürgerinnen und Bürgern
Gründung
Geschäftsführender Vorstand
Aufgaben des Vorstandes
- Vertretung des Vereins nach außen
- Führung der Vereinsgeschäfte
Mitgliederversammlung
In der Mitgliederversammlung des Vereins kommen alle Personen zusammen, die als Mitglied an der Weiterentwicklung unserer Region mitarbeiten möchten.
Aufgaben (u. a.)
- Wahl des geschäftsführenden und erweiterten Vorstandes
- Beschlussfassung über alle wichtigen Angelegenheiten des Vereins z.B.
- Satzungsänderungen
- Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein
- Genehmigung des Haushaltsplanes
- Geschäftsberichte
Erweiterter Vorstand (LAG)
Der erweiterte Vorstand bildet das Projektauswahlgremium und entscheidet anhand einer Bewertungsmatrix über die zu fördernden Projekte. In dem Gremium sind verschiedene Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen und ehrenamtlichen Vereinen vertreten, deren Aufgaben- und Handlungsbereiche im Projektgebiet Senne³ liegen. Bei der Besetzung des Gremiums gelten einige vom Fördermittelgeber verbindliche Vorgaben. So müssen mindestens 51 % der Mitglieder Wirtschafts- und Sozialpartner sein und dürfen nicht der öffentlichen Hand angehören. Des Weiteren müssen mindestens 33 % der Mitglieder weiblich sein. Durch die Einbeziehungen der verschiedenen Multiplikatoren aus der Region wird besonders deutlich, dass durch den LEADER-Prozess der „bottom-up“-Ansatz (von Bürgern für Bürger) gefördert werden soll. Das Auswahlgremium in unserer Region besteht aus 25 Vertreterinnen und Vertretern und wurde am 29.06.2023 im Rahmen der Mitgliederversammlung gewählt.