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Ein EU-Förderprogramm für unsere Region

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. LEADER steht dabei für „Liaison Entre Actions de Développement de l`Économie Rurale“, also die Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.

Wer finanziert LEADER?

Finanziert wird LEADER durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), ergänzt durch Mittel der Länder und Kommunen.

Fakten zu LEADER

Seit 1991 setzt sich die Europäische Union dafür ein, ländliche Regionen zu stärken. Ziel von LEADER ist es, Netzwerke aufzubauen, Projekte umzusetzen und die Entwicklung der Regionen voranzubringen. 1991 in wenigen Regionen gestartet, gibt es heute mehr als 3.000 LEADER-Regionen in ganz Europa, davon rund 370 Regionen in Deutschland und allein 45 Regionen in NRW.

Wie wird man LEADER-Region

Die Vergabe der LEADER-Regionen – und damit auch die Zusage von Fördermitteln zur Umsetzung innovativer Projektideen – wird in NRW bereits in der dritten Förderperiode im Rahmen eines Wettbewerbes geregelt. Dazu müssen interessierte Regionen eine sogenannte Regionale Entwicklungsstrategie als Wettbewerbsbeitrag einreichen. Aus allen Bewerbern wählt das Landesministerium dann für jede Förderperiode die jeweiligen Gewinner aus.

Die Region „Senne³“ mit den beteiligten Kommunen Bad Lippspringe, Hövelhof und Schlangen wurde 2022 erstmals als LEADER-Region ausgewählt. Für die Förderperiode 2023-2028 stehen der Region nun 2,3 Mio. € Fördermittel aus dem EU- und Landeshaushalt zur Verfügung. Die Fördermittel sind dabei eine Anteilsfinanzierung und müssen von der Region kofinanziert werden: 70 % der Projektkosten übernehmen die EU und das Land NRW, 30 % finanzieren die beteiligten Kommunen.

Weitere Informationen zum LEADER-Förderprogramm finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW.

Von Bürgern für Bürger

Der Grundgedanke bei LEADER ist der „Bottom-Up-Ansatz“. Das bedeutet, dass die Menschen in unserer Region selbst mitentscheiden können, welche Maßnahmen wichtig sind und welche Projekte umgesetzt werden sollen. Schließlich kommen die besten Ideen von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort! Besonders ehrenamtliche Vereine und Institutionen sind aufgerufen, Projektideen einzureichen und auch selbst umzusetzen.

Dabei ist die Themenpalette für mögliche Fördermaßnahmen breit: Natur- und Umweltschutz, Umweltbildung, Heimat, Jugend, Soziales, Landwirtschaft, Tourismus, Digitales, Wirtschaft, Ehrenamt/Netzwerke, Mobilität, Infrastruktur, Regionale Angebote/Produkte, Daseinsvorsorge, Gesundheit und vieles mehr.

Gerne können auch Kooperationsprojekte mit anderen LEADER-Regionen in NRW, Deutschland und der ganzen EU umgesetzt werden. Die Projekte müssen dabei den Zielen und Handlungsfeldern der Regionalen Entwicklungsstrategie unserer Region entsprechen.

Schaubild zu den Zielen der drei Handlungsfelder. Ziel der Handlungsfeldes Heimat³ ist es, einen lebenswerten Kulturraum, der durch einen gesellschaftlichen Zusammenhang geprägt ist, zu entwicklen. Ziel des Handlungfeldes Natur³ ist es einen einzigartigen Naturraum, der durch eine nachhaltige Nutzung geprägt ist, zu entwickeln. Das Ziel des dritten Handlungsfeldes Zukunft³ ist es, einen zukunftsfähigen Wirtschaftsraum zu entwickeln, der durch eine innovative und resiliente Infrastruktur geprägt ist.
Schaubild zur Projektumsetzung

Von der Projektidee zur Umsetzung

Sie haben eine gute Projektidee für unsere LEADER-Region Senne³? Dann wenden Sie sich gerne an das Regionalmanagement. Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie über die nächsten Schritte.

Im Downloadbereich haben wir für Sie die wichtigsten Antragsformulare zusammengestellt.

Rahmenbedingungen der LEADER-Förderung

Förderung

Von der Förderung profitieren können Privatpersonen, Vereine und Institutionen, Gemeinden sowie ggf. Unternehmen.

Es handelt sich um innovative und kreative Projektideen.

Die Projektfördersumme privater Antragsteller muss bei mindestens 1.000 € liegen, die von gemeindlichen Antragstellern mindestens 12.500 €.

Bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten für jedes Projekt können gefördert werden, max. jedoch 250.000 €. Mindestens 30 % der zuwendungsfähigen Kosten verbleiben beim Antragsteller.

Eigenanteil

Eine Kombination mit Stiftungsmitteln oder anderen Fördermitteln ist im Einzelfall und nach Prüfung möglich.

Antragsteller können für die Finanzierung des Eigenanteils zweckgebundene Spenden einwerben. Es muss ein barer Eigenanteil von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beim Antragsteller verbleiben.

Eigenleistung

Der Eigenanteil kann von gemeinnützigen Vereinen und Gemeinden auch durch unbare Eigenleistung erbracht werden.

Ein barer Eigenanteil von 10 % muss durch den Projektträger erbracht werden.

Kostenermittlung

Für die Bewilligung ist eine Kostenplausibilisierung durchzuführen:
Bis 1.000 € (netto) ist ein Angebot, bis 10.000 € (netto) sind zwei Vergleichsangebote und ab 10.000 € drei Vergleichsangebote pro Kostenposition vorzulegen.

Öffentliche Antragsteller sind grundsätzlich vergabepflichtig.

Auszahlung

Die LEADER-Förderung basiert auf einem Kostenerstattungsprinzip: Die Erstattung erfolgt rückwirkend für tatsächlich erbrachte Zahlungen.

Umsetzung

Mit der Projektumsetzung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Detmold begonnen werden. Ein vorzeitiger Beginn ist förderschädlich.

Alle Anträge werden gemeinsam mit dem Regionalmanagement entwickelt. Das Regionalmanagement prüft vorab alle Unterlagen, die an die Bezirksregierung weitergeleitet werden.

GAK-Kleinprojekte – Was ist das?

Neben der EU-Förderung haben LEADER-Regionen in NRW seit 2019 die Möglichkeit, aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Sonderplan) Fördermittel zu beantragen, die für die Umsetzung sogenannter Kleinprojekte genutzt werden können. An dem Förderprogramm beteiligen sich der Bund und das Land NRW mit zusammen 90 %; die übrigen 10 % der Förderung werden von den beteiligten Kommunen gewährt.

Rahmenbedingungen der Kleinprojekte-Förderung

  • Antragsteller können Vereine/Institutionen und Kommunen sein.
  • Es handelt sich um eine investive und schnell umsetzbare Maßnahme.
  • Die Gesamtprojektsumme darf 20.000 € nicht überschreiten.
  • Die Projekte müssen in die Regionale Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Senne³ eingeordnet werden.
  • Der Fördersatz beträgt 80 % (max. Fördersumme demnach 16.000 €). Die restlichen 20 % muss der Antragsteller als Eigenmittel aufbringen, ggf. ist die Einbringung von Eigenleistung möglich.
  • Für die Bewilligung ist eine Kostenplausibilisierung durchzuführen: Bis 1.000 € (netto) ist ein Angebot, bis 10.000 € (netto) sind zwei Vergleichsangebote und ab 10.000 € drei Vergleichsangebote pro Kostenposition vorzulegen.
  • Öffentliche Antragsteller sind grundsätzlich vergabepflichtig.
  • Mit der Umsetzung der Maßnahmen darf erst nach der Bewilligung begonnen werden.
  • Die Kleinprojekte-Förderung basiert auf einem Kostenerstattungsprinzip: Die Erstattung erfolgt rückwirkend für tatsächlich erbrachte Zahlungen.
  • Kleinprojekte müssen innerhalb des bewilligten Kalenderjahres spätestens bis zum 15.12. umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Helena Kottowski
Regionalmanagerin und Geschäftsführung
05252 / 26-225
E-Mail senden

Kathrin Hunstig-Bockholt
Regionalmanagerin und Geschäftsführung
05252 / 26-226
E-Mail senden