13. April 2026
LEADER-Region Senne³ startet zweiten Projektaufruf für Kleinprojekte

Vereine und Institutionen aus Bad Lippspringe, Hövelhof und Schlangen haben zum zweiten Mal in diesem Jahr die Möglichkeit Projektanträge für Kleinprojekte aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz“ (GAK-Sonderplan) bei der LEADER-Region Senne³ einzureichen.
Der erneute Aufruf richtet sich an engagierte Akteure aus Vereinen und Institutionen, die mit innovativen und kreativen Ideen zur Weiterentwicklung der Region beitragen möchten. Gefördert werden Projekte mit uneingeschränkt öffentlicher Zugänglichkeit bzw. öffentlichem Nutzen in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Umweltbildung, Heimat, Jugend, Soziales, Sport, Landwirtschaft, Digitales, Wirtschaft, Ehrenamt, Mobilität und Infrastruktur, die eine Maximalsumme von 20.000 Euro nicht übersteigen. Die Förderung beträgt bis zu 80 % der Gesamtkosten (max. 16.000 € Fördersumme). Maßnahmen, die ausschließlich dem Eigennutz eines Vereins dienen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Projektanträge müssen bis zum 22.05.2026 in der Geschäftsstelle des Vereins Lokale Aktionsgruppe Senne³ e. V. eingegangen sein. Am 23.06.2026 entscheidet das Projektauswahlgremium der Region über die eingegangenen Anträge. Nach einem positiven Beschluss kann voraussichtlich noch vor den Sommerferien mit der Projektumsetzung begonnen werden. Anders als bei LEADER-Projekten müssen Kleinprojekte innerhalb des Jahres fertigstellt und abgerechnet werden können. Mögliche Projektträger sollten deshalb beachten, dass ihre Projekte in diesem Jahr bis zum 04.12. umgesetzt und abgerechnet werden können.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Projektanträge können per E-Mail (info@sennehoch3.de) beim Regionalmanagement eingereicht werden. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen gibt es hier. Das Regionalmanagement ist bei Rückfragen auch telefonisch unter 05252 26-225 oder -226 erreichbar.
Wichtige Informationen zu den beiden Fördertöpfen
- Uneingeschränkt öffentlich zugängliche bzw. nutzbare Maßnahmen
- Maßnahmen zum reinen Eigennutz des Projektträgers sind nicht förderfähig
- Max. Gesamtprojektsumme 20.000 €
(Fördersumme 16.000 €) - Antragsteller: Vereine & Kommunen
- Fördersatz 80 %; Eigenanteil 20 %
- Frist zur Antragseinreichung: 22.05.26; Später eingehende Anträge können in diesem Jahr nicht mehr berücksichtig werden.
- Beschlussfassung der Projekte: 23.06.2026
- Projektumsetzung inkl. Abrechnung bis 04.12.26
- Pro Jahr kann ein Verein nur einen Antrag stellen.
