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05. Februar 2026

LEADER-Region Senne³ erinnert an Antragsfrist am 15. Februar

Wecker zur Antragsfrist

Vereine und Institutionen aus Bad Lippspringe, Hövelhof und Schlangen haben noch bis zum 15. Februar Gelegenheit, Projektanträge für die erste Auswahlsitzung im März bei der LEADER-Region Senne³ einzureichen.

Der aktuelle Projektaufruf richtet sich an engagierte Akteure aus Vereinen und Institutionen, die mit innovativen und kreativen Ideen zur Weiterentwicklung der Region beitragen möchten. 

Gefördert werden Projekte aus zahlreichen Themenfeldern, darunter Natur- und Umweltschutz, Umweltbildung, Heimat, Jugend, Soziales, Sport, Musik, Landwirtschaft, Digitalisierung, Wirtschaft, Ehrenamt, Mobilität sowie Infrastruktur. Ein besonderer Fokus liegt in diesem Jahr bei Projektideen mit Bezug zu Natur, Umwelt, Digitalisierung und Zukunftsthemen, aber auch Anträge aus anderen Bereichen werden weiterhin berücksichtigt. Für LEADER-Projekte sind Förderungen von bis zu 250.000 Euro bei einem Fördersatz von 70 Prozent möglich. LEADER-Projekte müssen nicht in diesem Jahr vollständig umgesetzt werden, sondern können über mehrere Jahre geplant und durchgeführt werden.


Neben klassischen LEADER-Projekten können – vorbehaltlich einer Förderzusage des Landes NRW – auch wieder Kleinprojekte aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz“ (GAK-Sonderplan) gefördert werden. Hier liegt die maximale Fördersumme bei 16.000 Euro mit einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent. Kleinprojekte müssen jedoch innerhalb des laufenden Jahres umgesetzt werden.

Projektanträge für die erste Auswahlsitzung können bis zum 15. Februar per E-Mail (info@sennehoch3.de) beim Regionalmanagement eingereicht werden. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite

https://www.sennehoch3.de/senne/foerderprogramme/ zur Verfügung. Das Regionalmanagement ist bei Rückfragen auch telefonisch unter 05252 26-225 oder -226 erreichbar.

Wichtige Informationen zu den beiden Fördertöpfen

LEADER-Projekte
  • Innovative und kreative Projekte
  • Maximale Fördersumme 250.000 €
  • Antragsteller: Privatpersonen, Vereine / Institutionen, Kommunen
  • Fördersatz 70 %; Eigenanteil der Projektträger: 30 % (Kofinanzierung möglich)
  • Projektanträge können das gesamte Jahr über eingereicht und jahresübergreifend umgesetzt werden.
GAK-Kleinprojekte
  • Uneingeschränkt öffentlich zugängliche bzw. nutzbare Maßnahmen
  • Maßnahmen zum reinen Eigennutz des Projektträgers sind nicht förderfähig
  • Max. Gesamtprojektsumme 20.000 €
    (Fördersumme 16.000 €)
  • Antragsteller: Vereine & Kommunen
  • Fördersatz 80 %;
    Eigenanteil 20 %
  • Frist zur Antragseinreichung: 15.02.26; Später eingehende Anträge können in diesem Jahr nicht mehr berücksichtig werden.
  • Projektumsetzung bis 04.12.26