17. Januar 2025
LEADER-Region Senne³ startet mit neuem Projektaufruf in das dritte Jahr

Vereine und Institutionen aus Bad Lippspringe, Hövelhof und Schlangen können wieder LEADER- und Kleinprojektanträge einreichen und bis zu 80 % Förderung erhalten.
Zwei Jahre nach dem Start ziehen die Regionalmanagerinnen Kathrin Hunstig-Bockholt und Helena Kottowski eine positive Zwischenbilanz für die LEADER-Region Senne³. Bisher wurden durch das vereinsinterne Projektauswahlgremium 17 LEADER-Projekte mit einer Gesamtfördersumme von rund 1,4 Millionen Euro positiv beschlossen und auf den Weg gebracht. Hinzu kommen 45 Kleinprojekte mit einer Gesamtfördersumme von 344.432,32 €. „Wir freuen uns über die gute Resonanz zu unseren Fördermöglichkeiten und hoffen, dass wir auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Projekte unterstützen können“, so die beiden Regionalmanagerinnen.
Die Lokale Aktionsgruppe Senne³ ruft auch in diesem Jahr wieder Vereine auf, Förderanträge zu den Themen Natur- und Umweltschutz, Umweltbildung, Heimat, Jugend, Soziales, Sport, Musik, Landwirtschaft, Digitales, Wirtschaft, Ehrenamt, Mobilität und Infrastruktur einzureichen. Grundsätzlich sind der Kreativität dabei keine Grenzen gesetzt und auch Anträge zu anderen Themen können eingereicht werden.
Zusätzlich zu LEADER-Projektanträgen, die fortlaufend über das gesamte Jahr eingereicht werden können, haben LEADER-Regionen in NRW auch 2025 die Möglichkeit, aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz“ (GAK-Sonderplan) Fördermittel für die beliebten Kleinprojekte zu beantragen. Die Regionalmanagerinnen weisen darauf hin, dass es im Vergleich mit den vergangenen beiden Jahren, inhaltliche Anpassungen in der Förderrichtlinie gibt, welche die Projektträger beachten sollten. Demnach werden ab diesem Jahr Kleinprojekte gefördert, die uneingeschränkt öffentlich zugängliche bzw. öffentlich nutzbare Maßnahmen beinhalten. Projektanträge mit Maßnahmen, die zum reinen Eigennutz des Vereins beitragen, sind nicht förderfähig. Die Förderung der Kleinprojekte erfolgt auch in diesem Jahr vorbehaltlich einer Förderzusage durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW. Die maximal mögliche Fördersumme beträgt unverändert 16.000 € zu einem Fördersatz von 80 %. Pro Verein kann nur ein Förderantrag für Kleinprojekte gestellt werden.
Projektträger, die in diesem Jahr einen LEADER-Antrag einreichen möchten, sollten bedenken, dass hier der Projektcharakter im Vordergrund stehen muss. Reine Anschaffungsmaßnahmen sind über die LEADER-Förderung nur schwierig umzusetzen. Die maximale Fördersumme beträgt in diesem Fall 250.000 € bei einem Fördersatz von 70 %. Im Gegensatz zu den Kleinprojekten, die noch in diesem Jahr umgesetzt und abgerechnet werden müssen, können Projekte mit einer LEADER-Förderung auch über den Jahreswechsel hinaus geplant und umgesetzt werden.
Für Vereine, die eine Projektidee haben, jedoch nicht wissen, wie sie den Eigenanteil aufbringen sollen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Kofinanzierung. Das Regionalmanagement berät die Projektträger in diesen Fällen gerne.
Projektanträge für die erste Auswahlsitzung können bis zum 28. Februar per E-Mail beim Regionalmanagement eingereicht werden. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen stehen hier zur Verfügung. Das Regionalmanagement ist bei Rückfragen auch telefonisch unter 05252 26-225 oder -226 erreichbar.
Wichtige Informationen zu den beiden Fördertöpfen
- Innovative und kreative Projekte
- Maximale Fördersumme 250.000 €
- Antragsteller: Privatpersonen, Vereine / Institutionen, Kommunen
- Fördersatz 70 %; Eigenanteil der Projektträger: 30 % (Kofinanzierung möglich)
- Projektanträge können das gesamte Jahr über eingereicht und jahresübergreifend umgesetzt werden.
- Uneingeschränkt öffentlich zugängliche bzw. nutzbare Maßnahmen
- Maßnahmen zum reinen Eigennutz des Projektträgers sind nicht förderfähig
- Max. Gesamtprojektsumme 20.000 € (Fördersumme 16.000 €)
- Antragsteller: Vereine & Kommunen
- Fördersatz 80 %; Eigenanteil 20 %
- Frist zur Antragseinreichung: 28.02.25; Später eingehende Anträge können in diesem Jahr nicht mehr berücksichtig werden.
- Projektumsetzung bis 12.12.25